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Die Bewertung von Nachhaltigkeit bei Unternehmen lässt sich in drei Bereiche, nämlich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung aufteilen (Environmental, Social and Governance, zusammen „ESG“).

Bei der Beurteilung von Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene ist entscheidend, ob und wie Unternehmen bei ihren (Investitions-)Entscheidungen und in ihrer unternehmerischen Praxis ökologische und soziale Aspekte sowie Aspekte hinsichtlich der Art der Unternehmensführung beachten und umsetzen. Erfasst sind demnach nicht nur bloße umweltspezifische Themen, sondern unter anderem auch der Umgang eines Unternehmens mit seinen Mitarbeitern und die Grundsätze guter Unternehmensführung. Die Themenbereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung beinhalten wiederum jeweils selbst unterschiedliche Kriterien. Bewertungskriterien sind unter anderem die Entwicklung von Schadstoffemissionen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Mitarbeitern, Gleichberechtigung sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption.

Die von der HQ Equita mit Blick auf die von ihr verwaltete HQ Equita Beteiligungen V GmbH & Co. KG etablierte interne ESG-Richtlinie beschreibt, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den relevanten Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden sollen.

Durch die Bewertung von ESG können zum einen Unternehmen identifiziert werden, die von zukünftigen, nachhaltigen Trends profitieren und durch ihr Geschäftsmodell positiven gesellschaftlichen Mehrwert schaffen können. Zum anderen sind wir davon überzeugt, dass mittels einer angemessenen Berücksichtigung von ESG-Aspekten noch fundiertere Investitionsentscheidungen getroffen und verbesserte Unternehmensbewertungen erzielt werden können – und dass insbesondere auch auf Ebene unserer Beteiligungsunternehmen operative Potentiale gehoben sowie Risiken minimiert werden können. Entsprechend fließen ESG-bezogene Chancen und Risiken in unsere Investitionsentscheidungsprozesse ein. Vor diesem Hintergrund haben wir innerhalb der HQ Equita ein dediziertes ESG-Team zusammengestellt. Die Zusammensetzung dieses Teams aus Partnern, Compliance und Investment-Team zeigt den hohen Stellenwert, den wir diesem Thema beimessen. Die Aufgabe dieses Teams ist die (Weiter-)Entwicklung der ESG-Strategie sowie die Unterstützung und Beaufsichtigung der Umsetzung durch das Investment-Team.

 

Unser Ansatz für die ESG-Integration bei Investments in den unterschiedlichen Phasen einer Beteiligung:

1. Auswahlphase

Eine ESG-Due Diligence ist, sofern sinnvoll auch durch Hinzuziehung spezialisierter externer Berater, klarer Bestandteil der Prüfprozesse im Vorfeld einer Akquisition. Sollte ein Unternehmen unter unsere Ausschlusskriterien fallen, wird eine Investition von vornherein abgelehnt. Diese greifen im Wesentlichen dann, wenn sich herausstellt, dass ein Unternehmen illegale Aktivitäten betreibt oder einen nicht unwesentlichen Anteil seiner Umsätze in Geschäftsfeldern wie Glücksspiel und vergleichbaren Aktivitäten, Rüstung, Pornographie, Tabak oder destillierte Alkoholika erzielt. Ein weiteres Ausschlusskriterium ist ein schwerwiegendes unternehmerisches Fehlverhalten in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance. Bewertet werden hierbei beispielsweise die Verursachung von schweren Umweltschäden, der Verstoß gegen Arbeits- und Menschenrechte oder die Schädigung von Kunden etwa durch mangelnde Produkt- oder Datensicherheit.

Die Relevanz von ökologischen und sozialen Aspekten kann abhängig von der jeweiligen Branche und dem zu prüfenden Unternehmen unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Falls im Rahmen der Due Diligence potenzielle ESG Probleme identifiziert werden, ist dies alleine kein Ausschlussgrund, sondern wird gegebenenfalls als Optimierungspotential auf die Agenda für die Zeit während des Beteiligungszeitraums aufgenommen. HQ Equita wird zudem in Abhängigkeit vom spezifischen Geschäftsmodell des Unternehmens bei Bedarf nach Abschluss der Transaktion eine zusätzliche umfassendere ESG Prüfung durchführen.

 

2. Beteiligungszeitraum

Auch während der Dauer unserer Beteiligung kommunizieren wir regelmäßig mit dem Management zu ESG-relevanten Fragestellungen und ermutigen es, ESG-Probleme zu identifizieren und zu adressieren. Wir unterstützen es bei der Umsetzung der (gegebenenfalls im Rahmen der Due Diligence identifizierten) Optimierungspotentiale und der daraus folgenden Minimierung von ESG-Risiken.

 

3. Veräußerungsphase

Bei der Vorbereitung einer Veräußerung werden angemessene Maßnahmen ergriffen, damit das Beteiligungsunternehmen bestmöglich positioniert ist, seine ESG-Performance auch über unsere Beteiligungsdauer hinaus langfristig und kontinuierlich zu verbessern.

 

 

Die EU-Verordnung vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“) verlangt von HQ Equita eine “Comply or Explain”-Entscheidung, ob sie die wesentlichen negativen Auswirkungen (“PAI”) ihrer Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in Übereinstimmung mit einem spezifischen Regime, das in der SFDR beschrieben ist, berücksichtigt. Während HQ Equita zwar Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihrer Investitionstätigkeit berücksichtigt, bewertet sie aber derzeit nicht umfassend und detailliert auf Basis eines einheitlichen Satzes von Nachhaltigkeitsfaktoren die negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen. HQ Equita unterstützt die politischen Ziele des PAI-Regimes, mehr Transparenz für Investoren und den Markt darüber zu schaffen, wie Finanzmarktteilnehmer die Berücksichtigung der negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren integrieren. Das regulatorische Umfeld in Bezug auf nachhaltige Anlagen und die Art und Weise, wie nachhaltige Anlagen und deren negative Auswirkungen zu bewerten sind, ist noch im Fluss und es müssen sich erst noch klare regulatorische Leitlinien und ein Branchenkonsens hinsichtlich der Vorgehensweise entwickeln. In Anbetracht des Vorstehenden, der Größe der Geschäftstätigkeit von HQ Equita, der Art der Investitionen und der Ressourcen, die erforderlich sind, um die notwendigen Prozesse einzurichten, um die nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu verfolgen und darüber zu berichten, hat HQ Equita beschlossen, dass sie die Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 4 der SFDR zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht berücksichtigen wird.

HQ Equita wird ihre Entscheidung, das in der SFDR beschriebene Regime nicht anzuwenden, regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls zu einem künftigen Zeitpunkt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der SFDR berücksichtigen.

Ungeachtet ihrer Entscheidung, das SFDR-Regime nicht anzuwenden, hat HQ Equita bereits positive ESG-bezogene Initiativen und Richtlinien als Teil ihres allgemeinen Engagements für ESG-Angelegenheiten umgesetzt, die vorstehend zusammengefasst sind. Keine der zur Verfügung gestellten Informationen soll den Eindruck erwecken, dass HQ Equita das PAI-Regime anwendet.

Im Rahmen der Vergütungspolitik, die auch die Strategie der HQ Equita, ihre Werte und langfristigen Interessen untermauert, werden Mitarbeiter unter anderem an der Performance der von ihnen betreuten Beteiligungsunternehmen gemessen. Wie bereits ausgeführt, berücksichtigen Mitglieder des Investment-Teams sowohl bei der Prüfung von potentiellen Investitionen als auch in allen Stadien der Betreuung von Beteiligungsunternehmen ESG-bezogene Faktoren, die sich regelmäßig auch in der Performance der Unternehmen niederschlagen. Darüber hinaus werden über Vereinbarungen zu langjährig angelegten Carried-Interest-Ansprüchen langfristige Anreize gesetzt, eine Interessengleichheit zwischen Team-Mitgliedern und Investoren herzustellen. Sollte der Wert der Beteiligungsunternehmen fallen (resultierend aus einem Nachhaltigkeitsrisiko oder aus anderen Gründen), reduziert sich auch der Wert der Anteile der Team-Mitglieder. Mit Hilfe dieser Regelungen sollen Mitarbeiter dazu angehalten werden, im Rahmen von Investitionsentscheidungsprozessen auch Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen und solche Risken nicht leichtfertig einzugehen.